Aktuelles aus dem Gemeinderat
Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.05.2024
Jahresbericht der Netze BW - was passiert mit unserem Stromnetz?
Regionalmanager Jürgen Müller und Kommunalberater Joachim Hepner stellten den Gemeinderäten den Jahresbericht der Netze BW vor. Hierbei wurde von Seiten der Netze BW insbesondere vorgestellt, welche Herausforderungen und Prognosen für den Netzausbau in unserer Region bestehen. Es wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, inwieweit sich der Bedarf (Entwicklung der Elektromobilität, Einbau von Wärmepumpen, Ausbau von Wind- und Solarenergie) für den Netzentwicklungsplan in den kommenden Jahren für den Netzausbau entwickelt. Darüber hinaus stellte die Netze BW ihre Ausbaupläne bzw. Netzinvestitionen für Hüttisheim und Humlangen im Hinblick auf die kommenden Vorhaben vor. Positiv hervorzuheben ist, dass im Gemeindegebiet über das dreifache an erneuerbaren Energien erzeugt als überhaupt verbraucht wird. Damit nimmt Hüttisheim eine Spitzenposition im Alb-Donau-Kreis ein.
Baugesuch Ulmer Weg, Flst. 2921, Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Getreidelagerhalle
Der Bauherr beantragt den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Getreidelagerhalle am Ulmer Weg. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Damit liegt ein Privilegierungstatbestand vor und der Bauherr hat einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung, sofern die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange einer Genehmigung nicht entgegenstehen. Auf dem Flurstück befindet sich bereits ein Fahrsilo; eine Zufahrt besteht bereits. Im Bauvorhaben sind zwei Löschwasserbehälter eingeplant. Weitere Vorgaben für eine Erschließung sind nicht erforderlich.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Baugesuch.
Örtliche Bebauungsplanverfahren - frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Als Träger öffentlicher Belange erhält die Gemeinde Gelegenheit, sich zu folgenden Bebauungsplänen zu äußern:
Bebauungsplanverfahren „Wetterkreuz II“ Erbach-Ersingen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wetterkreuz II beabsichtigt die Stadt Erbach in Fortführung einer maßvollen und maßstabsgerechten Siedlungsentwicklung zur Deckung des dringlichen örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen. Die Fläche „Wetterkreuz II“ wird im Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Ulm als Wohnbaufläche Planung dargestellt sowie im östlichen Randbereich als Grünfläche Planung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB.
Der Gemeinderat beschließt keine Einwände zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften vorzubringen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „PV-Freiflächenanlage Fa. Kühnbach KG“, Achstetten
Die Fa. Kühnbach GmbH & Co.KG betreibt im Plangebiet Kiesabbau. Bei den im Plangebiet befindlichen Flächen wurde der Kiesabbau bereits durchgeführt und die Flächen im Plangebiet wurden größtenteils bereits wieder aufgefüllt. Die Firma Kühnbach beabsichtigt, auf diesen Flächen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt keine Einwände zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften vorzubringen.
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Durch den Erlass einer Satzung wird die Rechtssicherheit im Bereich der Unterbringung sowohl gebühren- als auch ordnungsrechtlich stark verbessert. Auch die Gemeindeprüfanstalt empfiehlt eine entsprechende Satzung.
Die Gemeinde hat eine monatliche Benutzungsgebühr pro Wohnplatz in den jeweiligen Unterkünften für das Jahr 2024 kalkuliert. Die Gebührenkalkulation schafft die Basis für die Benutzungsgebühren. Nach dem Erlass einer Satzung kann die Gemeinde Einweisungsverfügungen erteilen. Die Gebühren können dann mittels Bescheid oder als privatrechtliches Entgelt mittels Rechnung festgesetzt werden. Die Gebührenkalkulationen werden regelmäßig angepasst.
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Mithaftungsvereinbarung aus dem Zuschussverhältnis "Sanierung des Sportheims", Ulmer Weg 36
Der FC Hüttisheim hat über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum einen Zuschuss für die Sanierung des Sportheims erhalten. Der Zuschuss ist zwar grundsätzlich nicht zurückzuzahlen, kann jedoch bei Nichterfüllen der Auflagen zurückgefordert werden. Da sich das geförderte Objekt auf einem Grundstück der Gemeinde Hüttisheim befindet, wird die Gemeinde zur Sicherung der Ansprüche des Zuschussgebers gesamtschuldnerisch in die Mithaftung genommen. Die Mithaftungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses.
Der Gemeinderat beschließt die gesamtschuldnerische Mithaftung zum Vorhaben des FC Hüttisheim e.V. „Sanierung des Sportheims“, Ulmer Weg 36.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Sichere Querungshilfe L1261; Grundschule
BM Roth teilt dem Gemeinderat mit, dass im Zuge der Ergebnisse der vergangenen Verkehrsschau lediglich der Bau einer Querungshilfe möglich erscheint. Für den Bau eines Zebrastreifens seien die erforderlichen Verkehrs- und Querungszahlen nicht erreicht. Eine Querungshilfe mit Verkehrsinsel hat den Vorteil, dass der Verkehr einerseits verlangsamt wird und andererseits Fußgänger die Möglichkeit einer sicheren Überquerung haben. Im Hinblick auf die bauliche Veränderung teilt BM Roth mit, dass eine Mindestgehwegbreite von jeweils 2,5m und eine Mindestfahrbahnbreite von 7m erforderlich sind. Hinzu kommt die Breite der Querungshilfe. Für die Kosten der Querungshilfe muss die Gemeinde aufkommen. Es bestehen Fördermöglichkeiten nach LGVFG bis ca. 50% der förderfähigen Kosten. BM Roth teilt mit, dass eine Kostenschätzung vom Ingenieurbüro Wassermüller eingeholt wird. Entlang der Kostenschätzung soll im Gemeinderat entschieden werden, ob eine Aufnahme in das Förderprogramm erfolgen soll und die Gemeinde die Restkosten tragen wird.
Seniorentaxi
BM Roth berichtet dem Gremium über Fördermöglichkeiten im Bereich des Gemeinschaftsverkehrs. Hierbei sei für Hüttisheim insbesondere die Möglichkeit eines Seniorentaxis/ Bürgerbusses interessant. Viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger brauchen Unterstützung beim Arztbesuch oder Wocheneinkauf. In vielen Gemeinden werden "ehrenamtliche Seniorentaxis" angeboten. BM Roth teilt mit, dass er den Bedarf innerhalb der Bevölkerung abfragen möchte - ebenso soll eine Abfrage gestartet werden, ob ehrenamtliche Helfer hierfür zur Verfügung stehen.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 12.06.2024 statt.
Kontakt Gemeinde
Gemeindeverwaltung Hüttisheim
Hauptstraße 33
89185 Hüttisheim
Fon: 07305 956172-0
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